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Dienstreisen ins Ausland - was Sie wissen müssen!
Di, 09.07.2019
Die A1 Bescheinigung ist ein EU-Formular, welches nachweist, dass Arbeitnehmende sowie Selbständigerwerbende dem Sozialversicherungssystem eines EU/EFTA - Mitgliedstaates oder der Sozialversicherung der Schweiz unterliegen. Somit wird versucht, doppelte Beitragsbelastungen und Deckungslücken zu vermeiden.
Bei jeder grenzüberschreitenden Tätigkeit, auch wenn dies nur für ein paar Stunden ist, muss ein ausgefülltes A1 Formular vorgelegt werden können.
Bei Entsendungen (max.) bis zu 24 Monaten kann dieses Formular über die zuständige Ausgleichskasse bestellt werden. Dabei gilt zu beachten, dass die Ausstellung bis zu 4 Tage dauern kann.
Bisher konnte man eine Bescheinigung ohne weiteres zu einem späteren Zeitpunkt nachliefern. Neu kann ohne A1 Bescheinigung in einigen EU - Staaten sogar der Zutritt zum Firmen-, Baustellen- oder Messeareal verweigert werden. Zudem fordern einige EU- Staaten zusätzlich Geldstrafen in der Höhe von EUR 10'000 - EUR 20'000.
Das A1 Formular können Sie mittels nachfolgendem Formular bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse beantragen:
/download/Antrag-A1-Bescheinigung.pdf
Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüsse
RVA - Team